Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsaufnahmevertrag mit dem Hostel Salzquartier, Bahnhofstraße 7, 21337 Lüneburg

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern bzw. einzelnen Betten in unserem Haus zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich mit dem Hostel vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Hostels an den Kunden zustande.

2. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Eine Buchung ist nur bis max. 6 Personen und bis insgesamt 7 Nächte möglich. Die 6 Personen / 7 Nächte Grenze gilt auch für die Summe zusammenhängender Einzelbuchungen.

4. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte.

3. Der Kunde bezahlt bei Anreise oder überweist nach vorheriger Absprache den Betrag vor Anreise (Geldeingang spätestens 3 Tage vor Anreise). Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Personen oder der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nicht-Anreise)

1. Bei Rücktritt des Kunden hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Hostel einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffel zu bezahlen:

Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei

Rücktritt bis 7 Tage vor Anreise: 50% des Vertragswertes

Rücktritt bis 1 Tag vor Anreise: 75% des Vertragswertes

danach bzw. bei Nichtanreise: 100% des anteiligen Preises der ersten Nacht und 75% der Folgenächte

2. Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl, kürzere Aufenthaltsdauer) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Einzelbetten sind nicht stornierbar, wenn vom Gast komplette Zimmer gebucht wurden.

3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.

V. Rücktritt des Hostels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten (auch wenn der Kunde schon eine Teilleistung in Anspruch genommen hat), beispielsweise falls:

• höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person und Alter des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• Zimmer für mehr als 6 Personen oder länger als 7 Nächte gebucht werden, auch wenn diese aus mehreren Einzelbuchungen bestehen;

• das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Buchungen von/für:

– Schulklassen oder Jugendgruppen

– Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede

– Mitführen von Tieren aller Art

– Vertreter rassistischer, antisemitischer, rechtsradikaler oder sonstiger gewaltbereiter Weltanschauungen

– Buchungen zum Zwecke der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen

– Buchungen betäubungsmittelabhängiger, alkoholisierter oder aus anderen Gründen offenkundig nicht zurechnungsfähiger Personen

• der Kunde unpfleglich mit Hosteleigentum umgegangen ist und Beschädigungen mit Vorsatz herbeigeführt oder fahrlässig in Kauf genommen hat

• ein Verstoß gegen obige Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückgewähr geleisteter Zahlungen.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

5. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Gruppenbuchungen bei schuldhaft oder fahrlässig verursachten Inventarschäden, sollte der Verursacher nicht festgestellt werden, die Gruppe gesamtschuldnerisch haftbar machen müssen.

6. Das Hostel ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, nicht vertragsgemäße Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen.

VII. Haftung des Hostels 

1. Das Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind im Rahmen geltenden Rechts ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Besonderheit des Beherbergungsbetriebes des Hostels darin besteht, dass u.a. Mehrbettzimmer vermietet werden, alle Gäste eines Mehrbettzimmers einen Schlüssel haben, und dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben. Das Hostel bietet die Verwahrung von Wertgegenständen an und hat in jedem Mehrbettzimmer ausreichend Spinde für sonstige Gegenstände zur Verfügung. Das Hostel empfiehlt, diese Möglichkeiten zu nutzen.

3. Sind eingebrachte Wertgegenstände vom Hostel verwahrt, und sonstige Gegenstände im Spind eingeschlossen, richtet sich die Haftung des Hostels nach den gesetzlichen Bestimmungen, begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung; andernfalls ist das Hostel bis auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von der Haftung frei.

4. Das Hostel haftet nicht für Verlust oder Diebstahl aus dem Gebäckaufbewahrungsraum oder den allgemein zugänglichen Bereichen des Hauses.

5. Für Schäden am oder Diebstahl von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, die auf dem Gelände des Salzquartiers abgestellt werden, übernimmt das Hostel keine Haftung.

6. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hostel Anzeige macht (§ 703 BGB).

VIII. Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten

1. Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen wir als Bestandteil unserer Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahren; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge.

2. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann, so klein wie möglich ist.

3. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden statistische Daten monatlich an das Landesamt für Statistik Niedersachsen geschickt. Dies betrifft die Anzahl der Gäste, die Aufenthaltsdauer und deren Herkunftsland/Wohnsitz.

4. In keinem Fall werden die Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte weitergegeben.

IX. Wahrung der Privatsphäre

1. Bei Buchung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer teilen Sie das Zimmer und den Zugang dazu mit Ihnen unbekannten Dritten. Bitte buchen Sie ein Privatzimmer, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

2. Die Mehrbettzimmer werden während der Belegung zwischen 11:00 und 16:00 Uhr vom Personal begangen, um den Müll zu entfernen, und falls möglich den Boden zu saugen und zu wischen. Im Privatzimmer sagen Sie uns bitte Bescheid, wenn Sie dies wünschen.

3. Das Salzquartier hat keine Zimmer mit eigenem Bad. Es gibt pro Etage je ein Gemeinschaftsbad für Damen und eins für Herren. Die Duschen sind abschließbar.

X. Schlussbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen vom Kunden schriftlich erfolgen und durch das Hostel schriftlich bestätigt sein. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand März 2020